Wen rufe ich an?
Für eine geplante Krankenfahrt rufen Sie direkt den Krankenfahrdienst an, für medizinische Notfälle immer 112. Das ist die wichtigste Unterscheidung.
Wenn die Person stabil ist und zu einem Termin, zur Klinik, Dialyse, Therapie oder nach Hause gefahren werden soll, kann ein Fahrdienst wie Nusi Care die Fahrt planen. Für Fahrten in Aachen und der StädteRegion finden Sie Informationen auf Krankenfahrt Aachen. Bei akuten Beschwerden, plötzlicher Verschlechterung, Atemnot, Brustschmerz, Bewusstseinsstörung oder Unsicherheit über einen Notfall wählen Sie bitte 112.
Bei einem qualifizierten Krankentransport mit medizinischer Betreuung kann je nach Region auch die Leitstelle beziehungsweise eine andere Krankentransport-Nummer zuständig sein. Wenn Sie nicht wissen, ob Betreuung erforderlich ist, fragen Sie die Klinik oder den behandelnden Arzt.
Was muss ich beim Bestellen bereithalten?
Halten Sie beim Bestellen die wichtigsten Daten bereit: Abholadresse, Ziel, Terminzeit, Mobilität, Verordnung und Rückrufnummer. Mehr braucht es für den ersten Schritt meist nicht.
Praktisch ist diese Liste:
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Abholort | Wohnung, Pflegeheim, Klinikstation |
| Ziel | Praxis, Dialysezentrum, Krankenhaus, Reha |
| Uhrzeit | Terminbeginn und gewünschte Ankunft |
| Fahrtart | sitzend, Rollstuhl, liegend, Tragestuhl |
| Hilfe vor Ort | Treppen, Aufzug, Begleitung bis Anmeldung |
| Unterlagen | Verordnung, Genehmigung, Versichertenkarte |
| Rückfahrt | feste Uhrzeit oder Anruf nach Termin |
Wenn Sie noch nicht alles wissen, rufen Sie trotzdem an. Oft lässt sich die Fahrt vormerken und später ergänzen.
Wie buche ich für eine andere Person?
Angehörige können eine Krankenfahrt für eine andere Person anfragen. Wichtig ist, dass die betroffene Person oder eine zuständige Kontaktperson von der Fahrt weiß und erreichbar ist. Nennen Sie nur die Daten, die für Planung und Abrechnung gebraucht werden.
Zusätzlich zu Termin, Start und Ziel braucht der Fahrdienst den Namen der fahrenden Person, eine Rückrufnummer am Abholort und klare Angaben zur Mobilität. Klären Sie auch, wer die Tür öffnet, Unterlagen übergibt und nach dem Termin über eine flexible Rückfahrt informiert.
Welche Angaben sind bei Rollstuhl, Rollator oder Treppen wichtig?
Bei einem Rollstuhl nennen Sie bitte Typ, Breite, Länge, Höhe und Gewicht; beim E-Rollstuhl zusätzlich das ungefähre Gesamtgewicht mit fahrender Person, sofern bekannt. Sagen Sie, ob ein Umsetzen auf den Fahrzeugsitz möglich ist oder die Person im Rollstuhl bleibt. Einen Rollator nehmen wir nach vorheriger Angabe mit.
Bei Treppen sind Etage, Aufzug, Zahl der Stufen, Kurven, Podeste, engste Stelle und Geländer wichtig. Wenn sich die Situation schwer beschreiben lässt, kann nach Absprache ein Foto des leeren Treppenverlaufs helfen. So lässt sich vor der Bestätigung klären, ob Tragestuhl, zusätzliche Hilfe oder eine andere Lösung nötig ist.
Welche Rolle spielt die Verordnung?
Die Verordnung einer Krankenbeförderung ist das Formular, mit dem die medizinische Notwendigkeit für die Fahrt bestätigt wird. Es wird oft Muster 4 genannt und ist für die Kassenabrechnung sehr wichtig.
Nicht jede Fahrt wird automatisch bezahlt. Je nach Behandlung und Mobilitätseinschränkung braucht die Krankenkasse eine vorherige Genehmigung. Bei Serienfahrten, etwa Dialyse, Chemo oder Strahlentherapie, ist die Kostenübernahme in der Regel klarer geregelt, aber auch hier sollten Unterlagen stimmen. Details finden Sie im Ratgeber Verordnung einer Krankenbeförderung.
Wenn noch keine Verordnung vorliegt, fragen Sie die Praxis oder Klinik. Sagen Sie genau, warum eine normale Fahrt nicht reicht: Rollstuhl, Liege, Tragestuhl, starke Schwäche, fehlender Aufzug oder regelmäßige Behandlung.
Wie kurzfristig geht ein Krankentransport?
Eine geplante Krankenfahrt kann manchmal noch am selben Tag klappen, aber es hängt von Fahrtart, Strecke, Uhrzeit und Fahrzeugverfügbarkeit ab. Je aufwendiger die Fahrt, desto früher sollten Sie buchen.
Sitzende Fahrten sind oft leichter kurzfristig einzuplanen. Rollstuhl-, Tragestuhl- und Liegendfahrten brauchen mehr Planung, weil Fahrzeug und Personal passen müssen. Bei regelmäßigen Terminen, zum Beispiel Dialyse, lohnt es sich, die Serie direkt fest einzurichten. Dann müssen Sie nicht jede Woche neu organisieren.
Wenn es sehr kurzfristig ist, sagen Sie direkt, ob es nur die Hinfahrt oder auch die Rückfahrt betrifft. Eine schnelle Hinfahrt hilft wenig, wenn die Person nach der Behandlung erschöpft ohne Rückfahrplan wartet.
Wie plane ich Hin- und Rückfahrt?
Nennen Sie bei der Anfrage, ob die Rückfahrt eine feste Uhrzeit hat oder ob Praxis, Station beziehungsweise Begleitperson anruft, sobald die Person abholbereit ist. Auf Muster 4 werden Hin- und Rückweg getrennt angegeben; auch die medizinische Notwendigkeit ist für beide Wege zu prüfen.
Bei Terminänderung, Verzögerung oder Ausfall informieren Sie den Fahrdienst so früh wie möglich. Bei Serienfahrten genügen keine stillen Änderungen im Behandlungsplan: Datum, Uhrzeit und betroffene Hin- oder Rückfahrt müssen eindeutig sein.
Wer kümmert sich um die Kasse?
Ein guter Krankenfahrdienst hilft bei der Kassenabwicklung, aber die Krankenkasse entscheidet über die Kostenübernahme. Wenn Verordnung und Genehmigung vorliegen, kann der Fahrdienst in vielen Fällen direkt mit der Kasse abrechnen. In der Regel bleibt die gesetzliche Zuzahlung.
Bitte lassen Sie sich bei unklaren Einzelfahrten die Kostenübernahme bestätigen. Das schützt vor Missverständnissen. Wenn die Kasse nicht zahlt, sollte der Fahrdienst vor der Fahrt einen transparenten Privatpreis nennen.
Für medizinische Behandlungsfahrten finden Sie mehr unter Behandlungsfahrten.
Schritt für Schritt
- Klären: Notfall oder geplante Fahrt? Bei Notfall 112.
- Termin, Ziel und Mobilität notieren.
- Verordnung oder Genehmigung prüfen.
- Fahrdienst anrufen und Fahrtart nennen.
- Rückfahrt direkt mitplanen.
- Am Fahrtag Unterlagen bereitlegen.
Amtliche Quelle und Stand
Geprüft am 3. September 2026 anhand der Krankentransport-Richtlinie des G-BA. Sie verlangt unter anderem Angaben zu Hin- und Rückfahrt, Behandlungstag beziehungsweise -frequenz, Behandlungsstätte und medizinisch notwendigem Beförderungsmittel. Die organisatorischen Buchungsangaben auf dieser Seite ergänzen diese Verordnung, ersetzen sie aber nicht.
