Wer entscheidet was?
| Beteiligte Stelle | Aufgabe |
|---|---|
| Praxis oder Krankenhaus | medizinische Notwendigkeit prüfen, Beförderungsmittel auswählen und gegebenenfalls Muster 4 ausstellen |
| Krankenkasse | Genehmigungspflicht und Leistungsumfang verbindlich klären |
| Pflegeeinrichtung oder Station | Abholbereitschaft, Mobilität, Weg, Unterlagen, Ziel und Ansprechpartner abstimmen |
| Fahrdienst | organisatorische Durchführbarkeit, Fahrzeug, Personaleinsatz, Zeit und Abrechnungsvoraussetzungen prüfen |
| Rettungsdienst beziehungsweise Leitstelle | Notfall- und Rettungsfahrten sowie regional geregelte qualifizierte Transporte |
Der Fahrdienst ändert keine medizinische Verordnung und verspricht keine Kostenübernahme. Er darf aber früh auf Widersprüche hinweisen – etwa wenn sitzend angegeben ist, die Person aber im Rollstuhl bleiben muss.
Welche Angaben gehören in die Fahrtanfrage?
- Name der fahrenden Person und nur die für Fahrt und Abrechnung erforderlichen Versichertendaten
- Abholadresse mit Einrichtung, Bereich, Station, Etage und eindeutigem Treffpunkt
- Zieladresse mit Praxis, Einrichtung, Eingang und gewünschter Ankunftszeit
- erreichbare Kontaktperson an Abhol- und Zielort
- Hinfahrt, Rückfahrt oder beides; feste Uhrzeit oder vereinbarter Rückruf
- sitzend, Rollator, Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend
- Begleitperson, Gepäck und benötigte Hilfe bis zum Übergabepunkt
- Treppen, Aufzug, enge Wege sowie Rollstuhlmaße und Gewicht
- Verordnung, Genehmigung und Zuzahlungsbefreiung, soweit relevant
Was muss auf Muster 4 zusammenpassen?
Die Verordnung enthält insbesondere Hin- und Rückfahrt, Grund der Beförderung, Behandlungstag oder -frequenz, Behandlungsstätte und medizinisch notwendiges Beförderungsmittel. Bei Serienfahrten müssen Zeitraum und Frequenz eindeutig sein; bei genehmigungspflichtigen Fahrten legt die Krankenkasse Dauer und Umfang der Genehmigung fest.
Prüfen Sie organisatorisch, ob die verordnete Fahrt mit der tatsächlichen Situation übereinstimmt. Medizinische Korrekturen nimmt nur die ausstellende Stelle vor. Die ausführliche Erklärung steht im Ratgeber Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4).
Wann braucht die Person einen KTW statt einer Krankenfahrt?
Ein KTW ist zu prüfen, wenn während der Beförderung medizinisch-fachliche Betreuung oder die besondere Einrichtung eines Krankentransportwagens benötigt wird oder dies aufgrund des Zustands zu erwarten ist. Eine geplante Krankenfahrt mit Nusi Care findet dagegen ohne medizinisch-fachliche Betreuung statt.
Bei akuter Gefahr oder plötzlicher deutlicher Verschlechterung nicht auf den gebuchten Fahrdienst warten. In der Einrichtung medizinisches Personal einschalten; im Notfall gilt 112.
Wie funktionieren Serienfahrten?
- Behandlungszeitraum, Wochentage, Ankunftszeiten und Fahrtart einmal vollständig erfassen.
- Verordnung und gegebenenfalls Genehmigung vor dem Serienstart prüfen.
- Feste Ansprechpartner bei Einrichtung und Fahrdienst benennen.
- Regeln für Rückfahrt, Feiertage, Terminverschiebungen und Ausfälle festlegen.
- Jede Änderung mit Datum, betroffener Hin- oder Rückfahrt und neuer Uhrzeit eindeutig melden.
- Bei geänderter Mobilität Fahrtart, Verordnung und Fahrzeug vor der nächsten Fahrt neu abstimmen.
Dialyse sowie die in der Richtlinie genannten onkologischen Strahlen- und Arzneimitteltherapien sind Beispiele für hochfrequente Behandlungen über einen längeren Zeitraum. Diese ambulanten Serienfahrten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die praktische Planung bündeln Dialysefahrten und Fahrten zur Chemo- und Strahlentherapie.
Was ist bei Entlassungen zusätzlich wichtig?
Bestätigen Sie die Fahrt erst mit einem belastbaren Zeitfenster und einem klaren Abholpunkt. Die Person sollte medizinisch entlassen, transportbereit und mit persönlichen Unterlagen sowie Gepäck ausgestattet sein. Am Ziel braucht es Zugang und gegebenenfalls eine empfangende Person.
Die ausführliche Ablaufhilfe finden Sie in der Checkliste zur Krankenfahrt nach Krankenhausentlassung.
Welche Daten sollte die Einrichtung nicht ungefragt senden?
Für die Fahrt werden praktische Mobilitäts-, Kontakt- und Abrechnungsdaten benötigt. Vollständige Arztbriefe, Diagnoselisten oder andere nicht erforderliche Gesundheitsunterlagen sollten nicht ungefragt an den Fahrdienst geschickt werden. Stimmen Sie den vorgesehenen Übermittlungsweg und den tatsächlich erforderlichen Umfang mit Ihrer internen Datenschutzregelung ab.
Zwei-Minuten-Endkontrolle
- Patientin oder Patient weiß von der Fahrt und ist abholbereit.
- Verordnung, Genehmigung und tatsächliche Fahrtart widersprechen sich nicht.
- Abhol- und Zielpunkt sind genauer als nur der Name der Einrichtung.
- Kontaktpersonen sind während des Zeitfensters erreichbar.
- Treppen, Rollstuhl, Begleitung, Gepäck und Rückfahrt sind erfasst.
- Bei Änderungen weiß jede beteiligte Stelle, wer informiert.
Amtliche Quellen und Stand
Geprüft am 3. September 2026 anhand der Krankentransport-Richtlinie des G-BA, der KBV-Information zur Krankenbeförderung und § 60 SGB V. Die Checkliste beschreibt den organisatorischen Ablauf bei Nusi Care und ersetzt keine medizinische, rechtliche oder datenschutzrechtliche Einzelfallberatung.
